Softwarebescheinigung gem. IDW PS 880. Mit HR4YOU-HCM und HR4YOU-TRM revisionssicher arbeiten.
Eine renommierte Wirtschaftsprüfgesellschaft hat für die beiden Softwarelösungen HR4YOU-HCM und HR4YOU-TRM eine Softwarebescheinigung gem. IDW PS 880 erstellt. Somit ist es Anwendern bei sachgerechter Anwendung und Einrichtung möglich Revisionssicherheit herzustellen und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) zu gewährleisten.
Folgende Prüfstandards liegen der Softwarebescheinigung zu Grunde:
- Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW PS 880, Stand: 11. März 2010)
- Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW PS 330, Stand: 24. September 2002)
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBS) bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT 1, Stand: 24. September 2002)
- Gesetzliche Vorschriften des Handels- und Steuerrechts (§§ 238 ff. HGB, §§ 140 ff. AO)
- Die vom Bundesministerium für Finanzen herausgegebenen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ vom 14. November 2014
Komponenten der Revisionssicherheit bei HR4YOU:
- Durchführung einer ordnungsgemäßen Datensicherung und Datenträgerlagerung (Archivierung) in zwei geographisch unterschiedlichen Rechenzentren in Deutschland.
- Lesbarkeit und Verfügbarkeit der Daten wird über den gesamten Zeitraum des SaaS-Dienstleistungsvertrags zugesichert.
Eine formale Erklärung zur Revisionssicherheit und ein URL zum Download der Softwarebescheinigung kann bei HR4YOU jederzeit angefordert werden.