Im Zusammenhang mit Arbeitnehmerentlassungen sollen Transfergesellschaften die von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter möglichst schnell in neue Arbeitsverhältnisse überführen.
Während Outplacement-Berater dabei allein vom Unternehmen beauftragt und bezahlt werden, finanziert sich eine von Dritten geführte Transfergesellschaft größtenteils über die Agentur für Arbeit, die das sogenannte Transferkurzarbeitergeld in ungefährer Höhe des Arbeitslosengeldes zahlt.
Der Übertritt des Mitarbeiters vom Unternehmen in die Transfergesellschaft ist freiwillig und auf höchstens 12 Monate begrenzt. Eine Arbeitslosigkeit droht formal erst nach Ablauf dieses Zeitraumes. Nach einem Profiling wird die Gesellschaft in der Regel Weiterbildungsmaßnahmen für den Mitarbeiter suchen und ihn bei der Bewerbungsstrategieunterstützen, um möglichst schnell eine neuen Arbeitgeber für ihn zu finden. Die passende Software ist hierzu HR4YOU-eTransfer.