Stellen Sie sich vor, es ist Corona und niemand geht hin. Dem ist aber leider nicht so. Daher muss der Arbeitgeber ab dem 19. April einen Coronatest pro Woche zur Verfügung stellen. In Berufen mit hohem Infektionsrisiko sind es sogar zwei pro Woche. Eine Testpflicht für den Mitarbeiter existiert zwar nicht, jedoch muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass jeder Mitarbeiter Zugang zu den Tests hat. Für den Fall der Missachtung sieht der Gesetzgeber übrigens eine Strafe von bis zu 30.000 Euro Bußgeld vor. Um eine wirksame Dokumentation der Tests zu gewährleisten, haben wir eine einfach zu handhabende Softwarelösung entwickelt.
Das Modul „Coronatest-Verwaltung“, welches Sie Stand-alone oder als Teil unseres umfassenden Personalmanagement-Tools HR4YOU-PROs einsetzen können, leistet folgendes:
Scheuen Sie daher nicht die Kontaktaufnahme. Wir bieten Ihnen die technische Basis, um diesen neuen Regeln den entscheidenden Schritt voraus zu sein.
Gern auch telefonisch unter +49 9194 72522-0.